Stellungnahme zur Veröffentlichung der BaFin vom 19.10.2020

Folgender Sachverhalt hat in den letzten Monaten dazu geführt, dass der Vertrieb der Produkte der Deutschen Edelfisch erschwert wurden. Hauptsächlich hat die DEG ein alter Bekannter in der Branche ziemlich in Beschlag genommen. Er versucht, die DEG und Hans Acksteiner persönlich anzugreifen sowie zu diffamieren.

Die meisten Berater haben durch die Veröffentlichungen auf den Internetseiten diebewertung und verbraucherschutzforum.berlin große Schwierigkeiten gehabt, mit den Kunden ausreichend ins Gespräch zu kommen. Herr Bremer hat uns an die BaFin gemeldet, wie er in dem folgenden Artikel auch zugibt:

diebewertung.de/das-unternehmen-hatte-uns-vor-einigen-wochen-ueber-einen-rechtsanwalt-abmahnen-lassen

Thomas Bremer

Thomas Bremer ist ein „Schwergewicht“ in der Branche und hat eine mafiöse Struktur aufgebaut. Mit mittlerweile über 60 Homepages hat er weltweit ein starkes Netzwerk aufgebaut, das viele Kriterien des „Googlealgorithmus“ erfüllt. Er versucht hier durch Zerstörung der Reputation der Produktgeber Gelder zu erpressen (nicht nur der DEG). Gleichzeitig dient er als „dankenswerter“ Handlanger der BaFin. Wer sich ein Bild machen möchte ist auf den folgenden Seiten gut informiert und kann sich mit kurzer Recherche einen umfassenden Überblick verschaffen.

 

Die BaFin

Denn folgende Vorgehensweise scheint bei der BaFin absolut normal zu sein. Ein anonymer Hinweis reicht, um eine Reaktion der BaFin auszulösen.

Bei der Veröffentlichung der BaFin handelt es sich um eine geplante Untersuchung, die unfairerweise publik gemacht wurde, ohne die DEG vorher zu kontaktieren.

Das beschriebene Angebot der DEG fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit der BaFin! Unser Angebot richtet sich nur an einen ausgewählten Kreis von Interessenten, die sich selbst meldeten.

Das Wertpapaier-Informationsblatt (WIB) entspricht den Anleihebedingungen, die bei uns mit 28 Seiten deutlich ausführlicher sind als ein WIB mit in der Regel nur 1-3 Seiten.

Die Anleihen der DEG sind ein Ausnahmetatbestand. Sie wurden von sehr renommierten Rechtsanwälten erstellt. Es handelt sich um eine Privatplatzierung gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2017/1129

Die Sicht der BaFin

Es ist Vorsicht geboten! Bei den meisten Veröffentlichungen entzieht sich die BaFin jeglicher Verantwortung!

Siehe folgenden Wortlaut aus dem

BaFin Journal November 2020 S. 37

„Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich stets genau zu informieren, in welche Art von Produkten sie ihr Geld sinnvollerweise investieren und wem sie es anvertrauen können. Produkte des Grauen Kapitalmarkts sind häufig sehr komplex, ihre Chancen und Risiken sind nicht ohne weiteres erkennbar. Bei Angeboten mit einem Prospekt oder einem Informationsblatt sollten Anleger diese Dokumente sorgfältig durchlesen. Anbieter müssen darin die wesentlichen Risiken der Anlage angeben. Eine Datenbank der BaFin gibt Aufschluss darüber, zu welchen Angeboten ein Prospekt oder ein Informationsblatt vorliegt."

 

Doch Vorsicht: Gibt es zu einem Angebot einen gebilligten Prospekt oder ein Informationsblatt, bedeutet dies nicht, dass die BaFin deren inhaltliche Richtigkeit geprüft hat. Das ist nämlich nicht ihre Aufgabe. Die Aufsicht prüft auch nicht, ob der Emittent seriös ist. Auch das Produkt selbst kontrolliert die BaFin nicht.

Graumarktprodukte sind auch deshalb sehr riskant, weil das Geld der Anleger häufig lange gebunden ist. Während der Laufzeit auszusteigen, etwa weil man kurzfristig Kapital braucht, ist nicht möglich – oder nur mit erheblichen Preisabschlägen. Außerdem sollten sich Anleger vor Augen führen, dass sie bei derart riskanten und spekulativen Anlagen ihr gesamtes investiertes Vermögen verlieren können.

Fazit

Die Aufgabe der BaFin ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, denn mit diesen Aussagen „…bedeutet dies nicht, dass die BaFin deren inhaltliche Richtigkeit geprüft hat. Das ist nämlich nicht ihre Aufgabe. Die Aufsicht prüft auch nicht, ob der Emittent seriös ist. Auch das Produkt selbst kontrolliert die BaFin nicht.“

Diese Aussagen zeigen, dass die BaFin in dieser Sache ein „zahnloser Tiger“ ist, der sich in den letzten drei Jahren in unzähligen Runden mit den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der DEG auseinandergesetzt und sehr hohe Kosten verursacht hat, ohne dass sie für irgendeine Form der Verantwortung stehen.

Die DEG und Hans Acksteiner handeln in bester Absicht. Sie haben sich zu keiner Zeit, Unregelmäßigkeiten vorzuwerfen. Denn in allen Anfeindungen und Artikeln wird in keiner Form Kritik an dem nachhaltigen und funktionierenden Geschäftsmodell geübt.

Die DEG arbeitet nachweislich mit erfahrenen und gut ausgebildeten Finanzberatern zusammen, die genau dafür sorgen, dass den Interessenten alle Chancen und Risiken aufgezeigt werden können. Die Deutsche Edelfisch ist in Deutschland aktiv und steht jederzeit einem persönlichen Treffen, Telefonat oder in schriftlicher Form mit Rede und Antwort zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Anlageformen, die der jeweilige Berater an die Interessentensituation anpasst.

Wenn ein Mitbestimmungsrecht gewünscht ist, dann können KG-Anteile erworben werden. Die meisten Investoren wollen einen festen Zins mit einer festen Laufzeit, ohne dass sie sich in das Alltagsgeschäft oder in die strategischen Entscheidungen einzubringen.

Die Anleihe ist dafür ideal, denn sie vereint zwei Vorteile, einen festen Zins und eine feste Laufzeit.

Es ist ein tolles Geschäftsmodell der DEG mit jahrzehntelanger, erfolgreicher Erfahrung.

Jeder Anleger hat viele Nutzen mit einer Investition

Börsenunabhängige, sehr gute Rendite durch regionale, gesunde und hochwertige Lebensmittelproduktion bei nachhaltiger und ethischer Tiergesundheit sowie garantiert ohne Einsatz von Medikamenten/Chemie.

Siehe auch

Letzte Änderung: Samstag, 26.06.2021     | Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart