Die bundesdeutsche Finanzaufsicht namens BaFin

Vorab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen vertritt WEDER die Interessen von Anlegern NOCH von Produktanbietern!

Das kommuniziert die Anstalt mehrfach so im Internet. Siehe u.a. hier:

"Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts."

Letzte Änderung: Samstag, 26.06.2021     | Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart